
Wichtige Infos zur Aufnahme am Gymnasium
Liebe Schülerin, lieber Schüler, hier kannst du alles zum Übergang in Klasse 5 oder Klasse 7 an unser Internationales Gymnasium lesen. Bitte nimm dir genügend Zeit, alles zu lesen. Sollten du oder deine Eltern Rückfragen haben, nutzt am besten unser Online-Formular, das du weiter unten findest.
Du möchtest in der 5. Klasse mit bilingualer Ausrichtung zu uns kommen?
Möchtest du in unsere Leistungs- und Begabtenklasse, die bilingual ist und dich auf das IB vorbereitet? Hier sind folgende Schritte nötig:
- Aufnahmeverfahren: findet vom 01. September des Vorjahres bis 30. Mai statt
- Teilnahme an Infoveranstaltung: Am Tag der offenen Tür (immer im September) oder bei einem Infoabend (3 x im Jahr) bekommen du und deine Eltern alle Informationen.
- Kennenlerngespräch: Du und deine Eltern treffen die Schulleitung für ein Gespräch. Bitte bring dazu deine Zeugnisse mit. Die Terminvereinbarung läuft über unser Sekretariat.
- Schulnoten: Voraussetzung sind gute Noten im Sozialverhalten und in Mathematik, Englisch und Deutsch (Notensumme 5). Ihr benötigt von eurer Grundschule die „Bildungsgangempfehlung der Grundschule zum Besuch einer Leistungs- und Begabungsklasse“. Das ist sehr wichtig, da wir ohne das Vorliegen der rechtlichen Bedingungen keinen Schulplatz anbieten können
- Schriftlicher Test: Du schreibst einen Test, der hier in Brandenburg verpflichtend ist.
- Mündlicher Test: Du nimmst an einer mündlichen profilbezogenen Testung an der Schule teil (Beginn 2. Schulhalbjahr). Da sind sehr coole Aufgaben dabei – sei gespannt!
- Schnupperunterricht: Als nächstes werdet ihr zum „Schnuppern“ eingeladen. Im Dezember bzw. Januar eines Schuljahres könnt ihr den Unterricht ausprobieren (nur für die 4. Klassen).
- Vertragsabgabe: Wenn du dich für den Einstieg in Klasse 5 im Gymnasium entschieden hast, wird der Schulvertrag geschlossen. Ganz wichtig, deine Eltern müssen den Schulvertrag 14 Tage nach Zusendung der digitalen Vertragsmappe unterschrieben zurückschicken. Das ist meist im April/Mai des laufenden Schuljahres.
Du möchtest in der 7. Klasse zu uns kommen?
Du bist in der 5. oder 6. Klasse und möchtest gern an unser Gymnasium in die 7. Klasse wechseln? Dann durchlauft ihr diesen Anmeldeprozess:
- Aufnahmeverfahren: findet vom 01. September bis 31. Dezember des Vorjahres statt
- Teilnahme an Infoveranstaltung: Am Tag der offenen Tür (immer im September) oder bei einem Infoabend (3 x im Jahr) bekommen du und deine Eltern alle Informationen.
- Kennenlerngespräch: Du und deine Eltern treffen die Schulleitung für ein Gespräch. Bitte bring dazu deine Zeugnisse mit. Die Terminvereinbarung läuft über unser Sekretariat.
- Schnupperunterricht: Als nächstes werdet ihr zum „Schnuppern“ eingeladen. Im November oder Dezember könnt ihr den Unterricht ausprobieren (nur für die 6. Klassen).
- Schulnoten: Voraussetzung sind gute Noten in Mathematik, Englisch und Deutsch (Notensumme 7) und im Sozialverhalten. Ihr benötigt von eurer Grundschule die „Bildungsgangempfehlung der Grundschule zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (AHR)“. Das ist sehr wichtig, da wir ohne das Vorliegen der rechtlichen Bedingungen keinen Schulplatz anbieten können
- Vertragsabgabe: Wenn du dich für das Gymnasium entschieden hast, wird der Schulvertrag geschlossen. Ganz wichtig, der unterschriebene Vertrag muss bis spätestens 15. Dezember des laufenden Schuljahres abgegeben sein.
Du möchtest in eine andere Klassenstufe zu uns kommen?
Falls du bereits auf ein Gymnasium gehst und dich ein Wechsel interessiert, kannst du unter diesen Bedingungen bei uns quer einsteigen:
- Besuch eines Gymnasiums und Fremdsprache: Du musst schon ein Gymnasium besuchen und seit der 7. Klasse Französisch oder Spanisch als 2. Fremdsprache lernen.
- Teilnahme an Infoabend: Du und deine Eltern nehmen an einem Infoabend (am Tag der offenen Tür oder an einem Infoabend im Laufe des Schuljahres) teil
- Kennenlerngespräch: Du und deine Eltern treffen die Schulleitung für ein Gespräch. Bitte bring dazu deine Zeugnisse mit. Die Terminvereinbarung läuft über unser Sekretariat.
- Probeunterricht: Bei freien Plätzen machst du Probeunterricht in der gewünschten Jahrgangsstufe.
- Aufnahme am Gymnasium: Bei erfolgreichem Probeunterricht und der unterschriebenen Vertragsmappe kannst du am Gymnasium aufgenommen werden.
Bitte beachte dabei: Ein Übergang von einer anderen Schulform (Oberschule oder Gesamtschule) ist laut Brandenburger Schulrecht nur bis zum Beginn der Jahrgangsstufe 9 bei Nachweis einer entsprechenden Eignung möglich (Brandenburgisches Schulgesetz, § 55).
Schreiben Sie uns.
Sie haben Fragen zum Internationalen Gymnasium oder möchten einen Termin vereinbaren? Nutzen Sie gern unser Online-Formular.
Informationen zum Schulgeld
Warum wird Schulgeld erhoben?
Der Anspruch der gGmbH ist es, pädagogisch modern und verlässlich einen Lern- und Begegnungsort für alle Schülerinnen und Schüler zur Verfügung zu stellen. Um diese Verlässlichkeit zu gewährleisten, müssen selbstverständlich immer wieder die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den erfolgreichen Betrieb aller Schulstandorte geprüft werden. Als gemeinnützige GmbH ist der Schulträger hier in besonderem Maße gefordert, da wir grundsätzlich keine Gewinne erzielen dürfen und alle Rücklagen für den Betrieb der Schulen eingesetzt werden müssen. Für den Betrieb der Schulen gibt es dabei zwei grundsätzliche Säulen der Finanzierung:
- Als anerkannte Ersatzschulen übernehmen unsere Schulen mit ihrem Betrieb eine staatliche Aufgabe und erhalten daher pauschale Betriebskostenzuschüsse aus öffentlicher Hand.
- Gleichzeitig sind alle Schulen der gGmbH auf eine zweite Säule der Finanzierung angewiesen, das Schulgeld.
Wie hoch ist das Schulgeld?
Jeder geschlossene Schulvertrag zwischen Schulträger und Erziehungsberechtigten beinhaltet ein zum Aufnahmezeitpunkt gültiges Kostenblatt. Das Kostenblatt listet sowohl einmalige und jährliche in der Höhe für alle gleich hohe Beträge auf und zum anderen das monatlich zu entrichtende maximale Schulgeld.
Auf diesen maximalen Schulgeldbetrag erfolgt eine individuelle Ermäßigung, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Erziehungsberechtigten dies erfordern. Hierfür kann eine freiwillige Einkommensauskunft an die Referentin der Geschäftsführung des Schulträgers gereicht werden.
Der monatliche Maximalbetrag für das Internationale Ganztagsgymnasium beträgt 410,00 €, für die Sport- & Kreativitätsgesamtschule 345,00 € sowie für die Kreativitäts- & Ganztagsgrundschule 340,00 €*. Der minimale Schulgeldbetrag beträgt jeweils 10,00 € monatlich.
* Der Maximalbetrag bzw. der herabgerechnete Betrag beinhaltet in den Jahrgangsstufen 1 – 4 auch den Betreuungsbeitrag für den Hort. Dieser Anteil vom Gesamtbetrag wird mit Hilfe der Hortsatzung ermittelt, campusintern abgespalten und gegenüber der Stadt Nauen geltend gemacht. Ab Klasse 5 wird der Maximalbetrag bzw. der herabgerechnete Betrag gänzlich zum Schulgeld.
Wie wird das Schulgeld berechnet?
Die Berechnung der Schulgeldhöhe, die mithilfe eines gesonderten Formulars (Selbstauskunft) geschieht, wird ausschließlich von der Geschäftsführung vorgenommen. Die Schulleitungsteams haben keinerlei Einblick in die Selbstauskünfte der Erziehungsberechtigten und wissen nicht, welche Schulgeldhöhe final errechnet wurde. Der Berechnungsprozess ist gänzlich entkoppelt vom Aufnahmeprozess eines Schülers. Im Falle von einkommensverändernden Situationen kann jederzeit neu berechnet werden. Auch der Schulträger behält sich regelmäßige Berechnungen vor.
Erläuterung zur Berechnung
Anhand des auszufüllenden Formulars / der Selbstauskunft wird ersichtlich, dass keine Pauschalberechnung anhand des Haushaltsnettoeinkommens stattfindet. Vielmehr werden auch Familienstand und individuelle Ausgabensituationen betrachtet. Die Schulen des Campus verstehen sich als Ganztagseinrichtungen, die es den Erziehungsberechtigten ermöglichen, Familie und Beruf miteinander zu vereinen. Unser Campus versteht sich auch als Solidargemeinschaft und bietet Schülern aller sozialer Schichten einen Platz zum Lernen. Die detaillierte Berechnung nach Einkommen und Ausgaben stellt somit sicher, dass sich die Höhe des Schulgeldes auch nach der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Haushaltes bemisst.