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Übergang in Klasse 7

Voraussetzung für die Aufnahme an unserer Gesamtschule ist der Besuch einer Informationsveranstaltung, ein Kennenlerngespräch, ein Motivationsschreiben Ihres Kindes für die Schwerpunktwahl sowie sehr gute oder gute Noten im Sozialverhalten. Im Anschluss wird Ihr Kind zum Schnuppern eingeladen, um einen Unterrichtstag bei uns mitzuerleben.

Das Aufnahmeverfahren für die 7. Klasse findet im Zeitraum vom 01. September bis 31. Dezember des Vorjahres statt.

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Sie haben Fragen zu unserer Gesamtschule? Nutzen Sie gern das Online-Formular.

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Informationen zum Schulgeld

Warum wird Schulgeld erhoben?

Der Anspruch der gGmbH ist es, pädagogisch modern und verlässlich einen Lern- und Begegnungsort für alle Schülerinnen und Schüler zur Verfügung zu stellen. Um diese Verlässlichkeit zu gewährleisten, müssen selbstverständlich immer wieder die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den erfolgreichen Betrieb aller Schulstandorte geprüft werden. Als gemeinnützige GmbH ist der Schulträger hier in besonderem Maße gefordert, da wir grundsätzlich keine Gewinne erzielen dürfen und alle Rücklagen für den Betrieb der Schulen eingesetzt werden müssen. Für den Betrieb der Schulen gibt es dabei zwei grundsätzliche Säulen der Finanzierung:

  1. Als anerkannte Ersatzschulen übernehmen unsere Schulen mit ihrem Betrieb eine staatliche Aufgabe und erhalten daher pauschale Betriebskostenzuschüsse aus öffentlicher Hand.
  2. Gleichzeitig sind alle Schulen der gGmbH auf eine zweite Säule der Finanzierung angewiesen, das Schulgeld.

Wie hoch ist das Schulgeld?

Jeder geschlossene Schulvertrag zwischen Schulträger und Erziehungsberechtigten beinhaltet ein zum Aufnahmezeitpunkt gültiges Kostenblatt. Das Kostenblatt listet sowohl einmalige und jährliche in der Höhe für alle gleich hohe Beträge auf und zum anderen das monatlich zu entrichtende maximale Schulgeld.

Auf diesen maximalen Schulgeldbetrag erfolgt eine individuelle Ermäßigung, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Erziehungsberechtigten dies erfordern. Hierfür kann eine freiwillige Einkommensauskunft an die Referentin der Geschäftsführung des Schulträgers gereicht werden.

Der monatliche Maximalbetrag für das Internationale Ganztagsgymnasium beträgt 410,00 €, für die Sport- & Kreativitätsgesamtschule 345,00 € sowie für die Kreativitäts- & Ganztagsgrundschule 340,00 €*. Der minimale Schulgeldbetrag beträgt jeweils 10,00 € monatlich.

* Der Maximalbetrag bzw. der herabgerechnete Betrag beinhaltet in den Jahrgangsstufen 1 – 4 auch den Betreuungsbeitrag für den Hort. Dieser Anteil vom Gesamtbetrag wird mit Hilfe der Hortsatzung ermittelt, campusintern abgespalten und gegenüber der Stadt Nauen geltend gemacht. Ab Klasse 5 wird der Maximalbetrag bzw. der herabgerechnete Betrag gänzlich zum Schulgeld.

Wie wird das Schulgeld berechnet?

Die Berechnung der Schulgeldhöhe, die mithilfe eines gesonderten Formulars (Selbstauskunft) geschieht, wird ausschließlich von der Geschäftsführung vorgenommen. Die Schulleitungsteams haben keinerlei Einblick in die Selbstauskünfte der Erziehungsberechtigten und wissen nicht, welche Schulgeldhöhe final errechnet wurde. Der Berechnungsprozess ist gänzlich entkoppelt vom Aufnahmeprozess eines Schülers. Im Falle von einkommensverändernden Situationen kann jederzeit neu berechnet werden. Auch der Schulträger behält sich regelmäßige Berechnungen vor.

Erläuterung zur Berechnung

Anhand des auszufüllenden Formulars / der Selbstauskunft wird ersichtlich, dass keine Pauschalberechnung anhand des Haushaltsnettoeinkommens stattfindet. Vielmehr werden auch Familienstand und individuelle Ausgabensituationen betrachtet. Die Schulen des Campus verstehen sich als Ganztagseinrichtungen, die es den Erziehungsberechtigten ermöglichen, Familie und Beruf miteinander zu vereinen. Unser Campus versteht sich auch als Solidargemeinschaft und bietet Schülern aller sozialer Schichten einen Platz zum Lernen. Die detaillierte Berechnung nach Einkommen und Ausgaben stellt somit sicher, dass sich die Höhe des Schulgeldes auch nach der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Haushaltes bemisst.