Aufnahme und Übergang in die 1. Klasse
Unsere Kreativitäts- und Ganztagsgrundschule steht grundsätzlich allen Kindern offen, unabhängig von ihrer ethnischen oder sozialen Herkunft und ihrer religiös-weltanschaulichen Prägung.
Sobald Sie uns den ausgefüllten Registrierungsbogen geschickt haben, nehmen wir Ihr Kind auf die Interessenliste. Damit erhalten Sie automatisch eine Einladung zur nächsten Hausführung oder dem nächsten Info-Abend.
Nach Aufnahme auf die Interessenliste, erhalten Sie eine Einladung zur Hausführung oder zum Info-Abend. Hier haben Sie die Gelegenheit, vor Ort den Campus, unsere Räumlichkeiten und unser Konzept kennenzulernen.
In einem persönlichen Gespräch lernen wir uns näher kennen und Sie können weitere Fragen stellen. Die Gespräche werden von einem der Kollegen unseres Schulleitungs-Teams durchgeführt.
Unser Aufnahmeverfahren besteht aus mehreren Etappen, unter anderem einer Testung von unserem Psychologen- und Therapeutenteam (PuTT). Kinder, deren Eltern eine Einschulung auf dem Campus anstreben, nehmen an einem Eingangstest mit anschließender Diagnostik teil. Die Kollegen werden sich bezüglich der Terminvergabe mit Ihnen in Verbindung setzen.
Nachdem wir alle Eltern mit Einschulungswunsch kennengelernt haben, erfolgt die Platzvergabe. Dazu erhalten Sie per E-Mail eine Nachricht von uns.
Mit der Nachricht zur Platzvergabe verschicken wir Ihnen die Aufnahmemappe mit allen Vertragsunterlagen zu. Diese werden an den dafür vorgesehenen Stellen ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückgeschickt. Wenn die Unterlagen bei uns vollständig eingetroffen sind, ist Ihr Kind offiziell aufgenommen.
Bitte beachten Sie, dass Sie laut Schulgesetz Ihr Kind verpflichtend an einer staatlichen Grundschule anmelden müssen (auch, wenn Sie bereits einen unterschriebenen Schülervertrag von uns haben). An dieser Grundschule wird auch die Einschulungsuntersuchung stattfinden. Dies schränkt Ihr Wahlrecht nicht ein. Wenn Sie Ihr Kind an einer freien Schule anmelden möchte, schließen Sie mit dieser einen entsprechenden Schülervertrag und informieren die staatliche Grundschule darüber.
Ihr Kind wird unsere Grundschule besuchen. Was passiert nun?
Ihr Kind besucht die Vorschule. Wir führen die Vorschule an vier Vormittagen durch. Diese ist verpflichtend für alle Kinder, die nicht unseren Kindergarten besucht haben. Hintergrund ist, dass wir Ihrem Kind den Übergang von der Kita zur Schule erleichtern, indem es vorab alles kennenlernt und Hürden und Ängste abbauen kann. Außerdem lernen auch wir ihr Kind etwas besser kennen und können uns noch individueller auf die neuen Erstklässler vorbereiten.
In der Vorschule gewinnt Ihr Kind einen Eindruck vom Schulalltag mit echten Lernblöcken und entwicklungsstandsgerechten Inhalten. Außerdem lernt es erste Lehrer und Horterzieher kennen, dazu das Schulgebäude, den Hort, den Pausenhof und die Mensa. So gewöhnt sich Ihr Kind bereits im Vorfeld an erste Abläufe und Verhaltensregeln am Campus. Die Vorschule endet mit einem gemeinsamen Mittagessen in der Mensa, in der es ab der 1. Klasse auch essen wird.
Schreiben Sie uns.
Sie haben Fragen zur Grundsschule & Hort? Nutzen Sie gern unser Online-Formular.
Informationen zum Schulgeld
Warum wird Schulgeld erhoben?
Der Anspruch der gGmbH ist es, pädagogisch modern und verlässlich einen Lern- und Begegnungsort für alle Schülerinnen und Schüler zur Verfügung zu stellen. Um diese Verlässlichkeit zu gewährleisten, müssen selbstverständlich immer wieder die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den erfolgreichen Betrieb aller Schulstandorte geprüft werden. Als gemeinnützige GmbH ist der Schulträger hier in besonderem Maße gefordert, da wir grundsätzlich keine Gewinne erzielen dürfen und alle Rücklagen für den Betrieb der Schulen eingesetzt werden müssen. Für den Betrieb der Schulen gibt es dabei zwei grundsätzliche Säulen der Finanzierung:
- Als anerkannte Ersatzschulen übernehmen unsere Schulen mit ihrem Betrieb eine staatliche Aufgabe und erhalten daher pauschale Betriebskostenzuschüsse aus öffentlicher Hand.
- Gleichzeitig sind alle Schulen der gGmbH auf eine zweite Säule der Finanzierung angewiesen, das Schulgeld.
Wie hoch ist das Schulgeld?
Jeder geschlossene Schulvertrag zwischen Schulträger und Erziehungsberechtigten beinhaltet ein zum Aufnahmezeitpunkt gültiges Kostenblatt. Das Kostenblatt listet sowohl einmalige und jährliche in der Höhe für alle gleich hohe Beträge auf und zum anderen das monatlich zu entrichtende maximale Schulgeld.
Auf diesen maximalen Schulgeldbetrag erfolgt eine individuelle Ermäßigung, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Erziehungsberechtigten dies erfordern. Hierfür kann eine freiwillige Einkommensauskunft an die Referentin der Geschäftsführung des Schulträgers gereicht werden.
Der monatliche Maximalbetrag für das Internationale Ganztagsgymnasium beträgt 410,00 €, für die Sport- & Kreativitätsgesamtschule 345,00 € sowie für die Kreativitäts- & Ganztagsgrundschule 340,00 €*. Der minimale Schulgeldbetrag beträgt jeweils 10,00 € monatlich.
* Der Maximalbetrag bzw. der herabgerechnete Betrag beinhaltet in den Jahrgangsstufen 1 – 4 auch den Betreuungsbeitrag für den Hort. Dieser Anteil vom Gesamtbetrag wird mit Hilfe der Hortsatzung ermittelt, campusintern abgespalten und gegenüber der Stadt Nauen geltend gemacht. Ab Klasse 5 wird der Maximalbetrag bzw. der herabgerechnete Betrag gänzlich zum Schulgeld.
Wie wird das Schulgeld berechnet?
Die Berechnung der Schulgeldhöhe, die mithilfe eines gesonderten Formulars (Selbstauskunft) geschieht, wird ausschließlich von der Geschäftsführung vorgenommen. Die Schulleitungsteams haben keinerlei Einblick in die Selbstauskünfte der Erziehungsberechtigten und wissen nicht, welche Schulgeldhöhe final errechnet wurde. Der Berechnungsprozess ist gänzlich entkoppelt vom Aufnahmeprozess eines Schülers. Im Falle von einkommensverändernden Situationen kann jederzeit neu berechnet werden. Auch der Schulträger behält sich regelmäßige Berechnungen vor.
Erläuterung zur Berechnung
Anhand des auszufüllenden Formulars / der Selbstauskunft wird ersichtlich, dass keine Pauschalberechnung anhand des Haushaltsnettoeinkommens stattfindet. Vielmehr werden auch Familienstand und individuelle Ausgabensituationen betrachtet. Die Schulen des Campus verstehen sich als Ganztagseinrichtungen, die es den Erziehungsberechtigten ermöglichen, Familie und Beruf miteinander zu vereinen. Unser Campus versteht sich auch als Solidargemeinschaft und bietet Schülern aller sozialer Schichten einen Platz zum Lernen. Die detaillierte Berechnung nach Einkommen und Ausgaben stellt somit sicher, dass sich die Höhe des Schulgeldes auch nach der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Haushaltes bemisst.